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Sonntag, 23.11.2025 00:38 Uhr | Frank Neuhaus

Wichtige Infos zum ersten FCG-Pflichtspiel im Ruhrstadion

Seit dem Aufstieg in die Regionalliga ist unser FC Gütersloh aufgrund seiner zahlreichen Auswärtsfahrer ein gern gesehener Gast in den mehr als 20.000 Zuschauer fassenden Stadien in Aachen (Kapazität 32.960) oder Duisburg (31.418). Die Spiele fanden jeweils vor fünfstelligen Kulissen statt. Nun treten wir am Sonntag um 18:00 Uhr erstmals im 26.000 Zuschauer fassenden Bochumer Ruhrstadion gegen die zweite Mannschaft des VfL Bochum an. Diesmal wäre man vermutlich bereits über eine vierstellige Zuschauerzahl froh und wer weiß, eventuell sind die FCGler sogar in der Überzahl. Anpfiff ist um 18 Uhr.

Das altehrwürdige Ruhrstadion fasste nach einem großen Umbau im Jahr 1979 noch 49.522 Zuschauer. Das reine Fußballstadion liegt recht zentral im Stadtteil Grumme. FCG-Fans die mit dem Auto anreisen, nutzen das Parkhaus oder den Parkplatz direkt neben dem „Starlight Express“.

Die Zugfahrer treffen sich im „Journal“ und / oder um 15 Uhr an Gleis (Abfahrt 15:10). Alle Infos zur Zugfahrt findet ihr HIER.

Geöffnet wird der Gäste Sitzplatzblock E2. Tickets für 10 € (bzw. 5 € für Schüler, Studierende, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Rentner) gibt es vorab HIER ONLINE.

Der Einlass für Gästefans erfolgt i.d.R. ab 60 Minuten vor Spielbeginn in geöffneten Bereich E2 / F. Bitte geht durch keine anderen Sicherheitsschleusen, da von dort kein Zugang zum Gästeblock besteht. Die Materialkontrolle findet direkt am Eingang statt.

  1. - Am Spieltag wird es eine Tageskasse geben. Diese öffnet mit Stadionöffnung. Es wird kein Tageskassenaufschlag erhoben. An der Tageskasse kann nur mit Bargeld bezahlt werden.
  2. - In Bochum gibt es reichlich Platz für Zaunfahnen, allerdings haben wir traditionell auch immer viele Zaunfahnen im Gepäck. Deswegen beachtet bitte die Brandschutzbestimmungen zu orangefarbenen Fluchttoren:
  3. - Gemäß den Vorgaben des Bauordnungsamtes müssen alle orangefarbenen Fluchttore im Steh- und Sitzplatzbereich zu jeder Zeit problemlos geöffnet werden können und vollständig, uneingeschränkt gangbar sein. Die Zaunfahnen dürfen keine Öffnungen der orangefarbenen Fluchttore überdecken.
  4. - Das Anbringen von Zaunfahnen an den orangefarbenen Fluchttoren selbst ist möglich, sofern die Öffnungen frei sind, also die Tore oberhalb nicht überdeckt sind und die mechanischen Öffnungseinrichtungen frei bleiben. Zaunfahnen müssen daher an der Oberkante der orangenen Fluchttore und an der seitlichen Öffnung enden, sodass sich die Zaunfahnen mit einer Öffnung der Tore mitbewegen.

Sollten die Fluchttore überhangen sein, führt dies zu einem Nicht-Anpfiff bzw. Unterbrechung oder Abbruch des Spiels!!!